Köln (epd). Das Erzbistum Köln wird die kürzlich beschlossenen Änderungen am kirchlichen Arbeitsrecht umsetzen. „Wann das neue kirchliche Arbeitsrecht in Kraft tritt, kann ich präzise noch nicht sagen“, sagte der zuständige Erzbischof, Kardinal Rainer Maria Woelki, am Mittwoch. Dazu seien Vorkehrungen erforderlich, wie beispielsweise die Veröffentlichung im Amtsblatt.
Künftig solle der Kernbereich privater Lebensgestaltung keiner rechtlichen Bewertungen unterliegen und sich dem Zugriff des Dienstgebers entziehen, erläuterte Woelki. Diese rechtlich unantastbare Zone erfassten insbesondere das Beziehungsleben und die Intimsphäre. „Entscheidend ist, dass sich die Mitarbeitenden mit den Zielen und Werten der katholischen Einrichtung identifizieren“, erklärte der Kardinal.
Zuvor hatten bereits mehrere anderen Bistümer in Nordrhein-Westfalen angekündigt, die Lockerungen des kirchlichen Arbeitsrechts umzusetzen. Bislang dürfen katholische Arbeitnehmer in der Regel keine gleichgeschlechtliche Ehe schließen, unter Umständen nach einer Scheidung nicht wieder heiraten oder aus ihrer Kirche austreten. Mit der neuen Grundordnung würden das Beziehungsleben und die Intimsphäre der Arbeitnehmer als rechtlich unantastbare Zone geschützt, hieß es. Der Beschluss der Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD) hat den Angaben zufolge empfehlenden Charakter. Um Rechtswirksamkeit zu entfalten, muss er laut Bischofskonferenz in den einzelnen Bistümern und Erzbistümern in diözesanes Recht umgesetzt werden.