Erfurt (epd). Die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland kann die gesetzlich geforderte Grundsteuererklärung voraussichtlich nicht fristgerecht einreichen. Das geht aus einem auf der Landessynode in Erfurt vorgestellten Bericht des Landeskirchenamtes hervor. Die Verpflichtung bedeute für die Kirchenverwaltung mit rund 54.000 Flurstücken einen kaum zu bewältigenden Aufwand, hieß es. Die Grundsteuererklärung ist auch für andere evangelische Landeskirchen herausfordernd, wie ein Sprecher der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Donnerstag mitteilte.
In den Bundesländern, über die sich die mitteldeutsche Kirche erstreckt, habe der Gesetzgeber kirchliche Belange wie etwa Grundsteuerbefreiungen in diesem Bereich nicht im Blick gehabt, kritisiert das Landeskirchenamt. Das schlage sich etwa in Unzulänglichkeiten des Softwareprogramms nieder, mit der die Erklärungen digital erstellt werden müssten. Aktuell sei davon auszugehen, dass ein fristgerechter Abschluss nicht erreicht werde. Die Frist war zuletzt bis 2024 verlängert worden.
EKD-weit ist der Aufwand für die Erklärungspflicht der Liegenschaften unterschiedlich. Das liegt an den verschiedenen Regeln in den einzelnen Bundesländern. Einige Bundesländer haben etwa steuerbefreiten Grundbesitz von der Erklärungspflicht ausgenommen. Die mitteldeutsche Kirche sei eine kleine Landeskirche, die aber eine Vielzahl an Gemeinden habe. Dort schlage die Erklärungspflicht besonders zu Buche, erläuterte der Sprecher der EKD.