Hannover, Berlin (epd). Flüchtlinge und Asylbewerber müssen nach Ansicht der Organisation „Pro Asyl“ und der Landesflüchtlingsräte in das neue Gesetz zum Bürgergeld einbezogen werden. In dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz, über das noch der Bundesrat abstimmen muss, würden „die diskriminierenden Ausschlüsse“ für Asylsuchende und Geduldete aus Hartz IV unverändert übernommen, kritisierten die Organisationen am Donnerstag. Die Betroffenen würden stattdessen weiterhin auf das sogenannte Asylbewerberleistungsgesetz verwiesen.
Dieses „Sondergesetz“ für Asylsuchende sei diskriminierend und gehöre abgeschafft, hieß es weiter. Das Asylbewerberleistungsgesetz sehe unter anderem Sachleistungen für Essen, Kleidung und Unterkunft sowie eine „menschenrechtswidrige Minimalmedizin“ vor, kritisierten die Organisationen. Im Fall von Geldleistungen seien generell gekürzte Regelsätze für Erwachsene und Kinder vorgesehen sowie eine nochmalige zehnprozentige Kürzung für Alleinstehende und Alleinerziehende in Sammelunterkünften und Sanktionen mit Kürzungen der Regelleistungen um weit mehr als die Hälfte.
Dabei habe das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass das Grundrecht auf die Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums für alle in Deutschland lebenden Menschen gleichermaßen gelte und dass dieses Grundrecht nicht aus migrationspolitischen Gründen relativiert werden dürfe. „Die Ampel-Koalition hält dennoch am diskriminierenden Asylbewerberleistungsgesetz fest“, erklärten „Pro Asyl“ und die Flüchtlingsräte.
Wiebke Judith, rechtspolitische Sprecherin von „Pro Asyl“, sagte: „Ein solches diskriminierendes Sondergesetz ist aus der Zeit gefallen.“ Die völlig unzureichenden Leistungen in dem Gesetz sowie weitere ausgrenzende Maßnahmen wie das Arbeitsverbot oder die Unterbringung in Sammelunterkünften erschwerten Schutzsuchenden unnötigerweise das Ankommen.