Berlin (epd). Im Zuge eines Gesetzes zur Beschleunigung der Asylverfahren in Deutschland will die Bundesregierung die Regelüberprüfung von Asylentscheidungen abschaffen. Zukünftig sollen Asylbescheide nur noch anlassbezogen auf Widerrufs- und Rücknahmegründe überprüft werden, teilte eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums am Mittwoch in Berlin mit. Das Kabinett hatte zuvor eine Formulierungshilfe beschlossen, auf deren Grundlage im Bundestag ein Gesetz gemacht werden soll.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge muss derzeit alle Entscheidungen, bei denen Geflüchteten ein Schutzstatus gegeben wurde, nach Ablauf von einigen Jahren überprüfen. Dabei wird geschaut, ob die Voraussetzungen für den Schutzstatus noch vorliegen. Für das Bundesamt ist das seit einigen Jahren angesichts der gestiegenen Zahl von Asylentscheidungen eine hohe bürokratische Belastung.
Wie die Innenministeriumssprecherin weiter mitteilte, sollen durch die Pläne der Bundesregierung Asyl- sowie auch Asylgerichtsverfahren durch Erleichterungen im Asylprozessrecht beschleunigt werden. Ihr Vorschlag sieht den Angaben zufolge unter anderem vor, bei Anhörungen im Asylverfahren Videotechnik zu nutzen.