Münster (epd). Die im Zusammenhang mit Missbrauchsvorwürfen geschlossene Bischofsgruft im Bistum Münster soll zum Feiertag Allerheiligen (1. November) für das Totengedenken wieder öffentlich zugänglich gemacht werden. Mit dieser Entscheidung des Domkapitels sei noch nicht darüber befunden worden, wie mit der Grabstätte in Münster und dem Thema einer angemessenen Erinnerungskultur umgegangen werden solle, erklärte Weihbischof Christoph Hegge als derzeitiger Leiter des Domkapitels am Freitag. Totengedenken bedeute, die Verstorbenen der Barmherzigkeit Gottes anzuvertrauen, auch in ihren Schwächen und Fehlern.
Am Eingang der Grabstätte werde es weiterhin einen Hinweis auf die schweren Fehler der Bischöfe im Umgang mit sexuellem Missbrauch geben, heiß es. Nach der im Juni veröffentlichten Missbrauchsstudie für das Bistum hatte das Domkapitel beschlossen, die Bischofsgruft bis auf Weiteres zu schließen. Entscheidungen, die den Dom betreffen, sind ausschließlich Angelegenheit des Domkapitels.
In der Gruft im St.-Paulus-Dom sind unter anderem die früheren Bischöfe Reinhard Lettmann, Heinrich Tenhumberg und Michael Keller beigesetzt, denen die Missbrauchsstudie schwere Fehler im Umgang mit sexuellem Missbrauch nachgewiesen hat. Am Domherrenfriedhof des Doms sind zudem die Weihbischöfe Josef Voß und Laurenz Böggering beigesetzt, die sexuellen Missbrauch vertuscht haben sollen.
Dazu, wie im Umfeld der beiden Grabstätten auf die schweren Fehler der beigesetzten Bischöfe im Umgang mit sexuellem Missbrauch angemessen hingewiesen und an die Betroffenen erinnert werden könne, würden aktuell noch Vorschläge gesammelt, erklärte das Bistum. Neben Domkapitel, Diözesankomitee und Diözesanrat soll auch die Betroffeneninitiative in die Entscheidung einbezogen werden.