Lüneburg (epd). Beamte in Niedersachsen haben nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lündeburg keinen Anspruch auf Entschädigungen wegen Altersdiskriminierung. Das Gericht entschied am Donnerstag in mehreren Berufungsverfahren gegen eine Vielzahl von Entscheidungen von vier Verwaltungsgerichten. Dort hatten zahlreiche Beamte geklagt, weil sie sich durch das niedersächsische Besoldungsgesetz wegen ihres Alters benachteiligt fühlten, wie das Oberverwaltungsgericht am Donnerstag in Lüneburg mitteilte. (AZ: 5 LB 59/20, 5 LC 202/17, 5 LC 206/17, 5 LC 207/17, 5 LC 208/17, u. a.)
Bis Ende 2016 richtete sich den Angaben zufolge die Besoldung von niedersächsischen Beamten nach Dienstaltersstufen. Im September 2011 sah der Europäische Gerichtshof eine Bezahlung, die sich nach dem Lebensalter richtet, als nicht rechtmäßig an. Am 19. Juni 2014 bekräftigte er dies durch ein Urteil. Beamte, die mit höherem Alter ihre Laufbahn begonnen hatten, hatten zuvor automatisch mehr verdient als jüngere bei Einstieg. Niedersachsen änderte 2016 sein Besoldungssystem rückwirkend ab September 2011 und führte sogenannte Erfahrungsstufen ein.
Auch die hielten einige der klagenden Beamten einem Gerichtssprecher zufolge für altersdiskriminierend. Aus ihrer Sicht führten berufliche Erfahrungen nicht automatisch zu besseren Arbeitsergebnissen. Das Gericht sieht dagegen in den Erfahrungsstufen ein angemessenes Mittel, um Berufserfahrungen zu honorieren. Das alte System sei zwar diskriminierend gewesen. Die Klagen dagegen seien aber zu spät eingereicht worden. Dies hätte bereits bis zum 19. August 2014 geschehen müssen, zwei Monate nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes. Eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht ließ das OVG nicht zu.