Düsseldorf (epd). Viele Betriebe beschäftigen laut einer Befragung der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung zu wenige oder gar keine Menschen mit Schwerbehinderung. „Der Anteil der Schwerbehinderten und ihnen Gleichgestellter an allen Beschäftigten in den befragten Betrieben liegt bei 4,6 Prozent“, teilte das des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Instituts (WSI) der Stiftung am Montag in Düsseldorf mit. Arbeitgeber mit mehr als 20 Beschäftigten seien in der Regel verpflichtet, fünf Prozent ihrer Stellen an Menschen mit einer Behinderung von mindestens 50 Prozent zu geben. Vom 26. Mai bis 14. Dezember 2021 wurden den Angaben nach insgesamt 2.924 Betriebs- und 963 Personalräte befragt.
„Dabei zeigen sich Unterschiede zwischen Privatwirtschaft (3,9 Prozent) und gemeinnützigen Betrieben sowie öffentlichem Dienst (jeweils 5,6 Prozent)“, erklärten die Autoren Florian Blank und Wolfram Brehmer in ihrer Erhebung. Insofern seien die Beschäftigungschancen von behinderten Menschen in gemeinnützigen Betrieben und im öffentlichen Dienst größer. „Unter kleinen Betrieben finden sich zwar mehr Betriebe, die keine Schwerbehinderten unter den Beschäftigten haben, dennoch beschäftigt das ganze Betriebssegment anteilig an seinen Beschäftigten ähnlich viele Schwerbehinderte wie größere Betriebsgrößenklassen“, heißt es in der Untersuchung. Insgesamt gebe es „noch Luft nach oben“.
Von den 3.260 befragten Betriebsstätten hätten 61 Prozent eine Behindertenvertretung, hieß es. Das Gesetz sehe diese ab fünf schwerbehinderten Mitarbeitenden vor. Dementsprechend hätten 75 Prozent der nicht-gemeinnützigen Betriebe, 73 Prozent der gemeinnützigen Betriebe und 85 Prozent der Dienststellen mit mindestens fünf Schwerbehinderten eine Behindertenvertretung. Einerseits werde deutlich, dass nicht alle Betriebe, in denen nach Gesetz eine Schwerbehindertenvertretung gebildet werden sollte, tatsächlich eine solche hätten. „Umgekehrt zeigt sich aber auch, dass einige Betriebe, die weniger als fünf - oder sogar keine - schwerbehinderte Beschäftigten haben, über eine Schwerbehindertenvertretung verfügen“, hieß es.