Braunschweig, Wolfsburg (epd). Der Rechtsstreit zwischen einem Wolfsburger Pfarrer und der braunschweigischen Landeskirche ist am Freitag vor dem Braunschweiger Arbeitsgericht erneut ergebnislos vertagt worden. Im Mai war bereits ein Gütetermin gescheitert. Die Kirche hatte dem Mann fristlos gekündigt, nachdem Vorwürfe erhoben worden waren, er habe bei einer Freizeit verbale sexuelle Anspielungen gegenüber Konfirmanden und Teamern gemacht. Dem Pfarrer wird darüber hinaus vorgeworfen, seine Aufsichtspflicht während der Konfirmandenfreizeit verletzt zu haben. Auch soll er den Jugendlichen ermöglicht haben, Alkohol zu trinken. (AZ: 1 Ca 131/22)
Im Kammertermin sollte geklärt werden, ob einzelne Sachverhalte ausreichen, um eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen. Der Pfarrer war seit dem 1. Juli 2021 im Probedienst beschäftigt. Der 1975 geborene Mann will vor Gericht auch erreichen, dass ihm seine durch die Ordination erlangten Rechte nicht entzogen werden. Er befürchtet, dann auch in einer anderen Landeskirche keine gleichwertige Stelle zu finden. Aus Sicht der landeskirchlichen Anwälte führt kein Weg daran vorbei, dass ihm diese Rechte entzogen werden, was eine gütliche Einigung verhinderte.