Leihmutterschaft: Prozess um Kündigung von Domkantor hat begonnen

Leihmutterschaft: Prozess um Kündigung von Domkantor hat begonnen

Braunschweig (epd). Vor dem Arbeitsgericht Braunschweig hat am Donnerstag das Kündigungsschutzverfahren des evangelischen Kirchenmusikers Gerd-Peter Münden begonnen. Die Landeskirche Braunschweig hatte den langjährigen Domkantor im März fristlos entlassen, weil er mit seinem aus Kolumbien stammenden Ehemann eine Leihmutterschaft in dem südamerikanischen Land beauftragen wollte. (Az: 7CA87/22)

Zum Auftakt erläuterte Mündens Anwalt Bernhard Baumann-Czichon die Beweggründe seines Mandanten und versicherte, der Kantor und sein Ehemann hätten niemals eine kommerzielle Leihmutterschaft in Erwägung gezogen. Bei möglichen Geldzahlungen habe es sich lediglich um Aufwandsentschädigungen gehandelt. Das bezweifelte der Rechtsanwalt der Landeskirche, Matthias Sandmaier aus München.

Eine Güteverhandlung war im April gescheitert. Der Domstiftungsvorstand hatte argumentiert, eine Leihmutterschaft stehe im Widerspruch zu den ethischen Grundsätzen der evangelischen Kirche. Das gelte insbesondere, wenn Geld fließe und die Leihmutter sich möglicherweise in einer wirtschaftlichen Notlage bestehe. Münden dagegen hatte versichert, für ihn komme nur die lediglich mit Aufwandsentschädigungen verbundene altruistische Leihmutterschaft und nicht die kommerzielle infrage.

Münden arbeitet seit 1999 als Domkantor in Braunschweig und leitet Deutschlands größte Domsingschule mit rund 600 Kindern und Erwachsenen in 21 Chören. Überregional bekannt wurde der 56-Jährige für die Aktion „Klasse! Wir Singen“. Für das Schulprojekt wurde er 2011 mit dem niedersächsischen Verdienstorden ausgezeichnet.