Berlin (epd). Unternehmen sollen weiterhin leichter Kurzarbeit anmelden können. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch eine Verlängerung der Ausnahmeregeln bis Ende dieses Jahres. Danach können Unternehmen Kurzarbeit anmelden, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten Arbeitsausfälle haben. Normalerweise muss mindestens ein Drittel der Belegschaft betroffen sein. Geplant ist außerdem, dass der Bundestag das Arbeitsministerium ermächtigt, weitere Verlängerungen zu beschließen.
Die Kurzarbeitsregeln gibt es schon seit den Anfängen der Corona-Pandemie. Sie sollten eigentlich Ende September auslaufen, werden aber nun angesichts der Auswirkungen von Energieengpässen und einer möglichen weiteren Corona-Welle im Winter verlängert. Anders als auf dem Höhepunkt der Corona-Pandemie bekommen die Arbeitgeber inzwischen aber die Sozialbeiträge nicht mehr erstattet. Auch die zeitweilige Aufstockung der Bezüge für Beschäftigte, die monatelang in Kurzarbeit waren, wird nicht mehr gewährt.