Kabinett beschließt Personalbemessung für die Pflege im Krankenhaus

Kabinett beschließt Personalbemessung für die Pflege im Krankenhaus

Berlin (epd). Die Bundesregierung will Krankenhäuser verpflichten, eine ausreichende Zahl von Pflegekräften zu beschäftigen. Das Kabinett billigte am Mittwoch in Berlin einen Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) mit dem Ziel, die Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte und die Versorgung der Patienten in den Kliniken zu verbessern.

Im ersten Schritt sollen vom kommenden Jahr an Modell-Kliniken auf Normal- und Kinderstationen Vorgaben zur Personalbemessung umsetzen, die im Rahmen der Konzertierten Aktion Pflege während der vergangenen Legislaturperiode entwickelt worden sind. Auf der Grundlage dieser Praxistests werden anschließend allen Kliniken Vorgaben gemacht, wie viel Pflegepersonal sie beschäftigen müssen. Die Personalkosten werden durch die Krankenkassen refinanziert.

Von 2025 an sollen dann Krankenhäuser, die die Vorgaben nicht umsetzen, sanktioniert werden können, wobei die Lage auf dem Arbeitsmarkt berücksichtigt werden soll. Pflegekräfte sind schwer zu bekommen, in den Kliniken fehlen nach Schätzungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft bereits 40.000 Krankenpflegerinnen und -pfleger. Klinikträger, die sogenannte Entlastungstarifverträge mit verbindlichen Vorgaben zur Besetzung mit Pflegepersonal abgeschlossen haben, sollen von den Vorgaben ausgenommen werden.

Gesundheitsminister Lauterbach erklärte im Anschluss an die Kabinettssitzung, die Klinikbranche müsse umdenken. Pflegekräfte seien extrem belastete Beschäftigte. Nur wer sie gut bezahle, Überstunden ausgleiche und die Stationen ausreichend besetze, werde sie halten oder neue Pflegekräfte gewinnen können. Das werde durch das neue Gesetz sichergestellt, so Lauterbach.