Karlsruhe (epd). Das Urteil gegen den mutmaßlichen früheren Deutschland-Chef der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) zu zehneinhalb Jahren Haft ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verwarf in einem am Montag bekanntgegebenen Beschluss die gegen das Urteil eingelegten Revisionen des als Abu Walaa bekannten Verurteilten und zweier seiner Mitstreiter als unbegründet. Es lägen keine „Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten“ vor, so der BGH. (AZ: 4 StE 1/17)
Die Verurteilung Abu Walaas durch das Oberlandesgericht (OLG) Celle im Februar 2021 unter anderem wegen „mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland in zwei Fällen“ weise keine Rechtsfehler auf. Abu Walaa hatte laut OLG seine Anhänger radikalisiert und dazu aufgefordert, zum IS auszureisen oder zumindest in Deutschland für die Terror-Miliz tätig zu sein.
Zusammen mit den beiden anderen Angeklagten sei er an der Ausreise mehrerer junger Männer nach Syrien beteiligt gewesen, die sich dort dem IS angeschlossen hätten. Teils hätten diese Selbstmordattentate mit einer Vielzahl an Toten verübt. Die beiden weiteren Angeklagten wurden unter anderem wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland ebenfalls zu langjährigen Haftstrafen verurteilt.
Abu Walaa war Imam der Moschee des inzwischen verbotenen Vereins „Deutschsprachiger Islamkreis Hildesheim“. Der islamistische Prediger galt nach dem jetzt bestätigten OLG-Urteil vom Frühjahr 2014 bis September 2016 in Deutschland bei salafistisch-dschihadistischen Islamisten als führende Autorität.