Claus: Klage gegen Erzbistum Köln "ungeheuer wichtig"

Claus: Klage gegen Erzbistum Köln "ungeheuer wichtig"

Köln (epd). Die Schadenersatzklage eines Missbrauchsopfers gegen das Erzbistum Köln ist nach Einschätzung der Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung, Kerstin Claus, von grundlegender Bedeutung. „Diese Klage ist ungeheuer wichtig, auch wenn der Rechtsweg sehr langwierig werden dürfte“, sagte Claus dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ (Online/Freitag). Hier gehe es um sehr grundlegende Rechtsfragen, nämlich die Amtshaftung einer Institution für ihre Beschäftigten.

Wegen eines langjährigen sexuellen Missbrauchs durch einen katholischen Priester verklagt der Betroffene das Erzbistum Köln auf rund 800.000 Euro Schmerzensgeld. Der Fall ist ungewöhnlich, da der beschuldigte Geistliche bereits tot ist und die Taten aus juristischer Sicht eigentlich verjährt sind. Dass eine Klage dennoch möglich ist, begründet der Anwalt des Klägers mit der sogenannten Amtshaftung der Kirche als öffentlich-rechtliche Institution.

Claus schätzt die Erfolgsaussichten des Klägers als gut ein, weil „in diesem konkreten Fall kein Tatnachweis mehr erforderlich“ sei. Der verstorbene Geistliche habe seine Taten zugegeben. Aktuell sehe es danach aus, dass sich das Erzbistum nicht auf die Verjährung der Taten im Zivilrecht beruft. „Ich begrüße das sehr“, sagte die Missbrauchsbeauftragte. „Wenn es dabei bliebe, würde das bedeuten: Auch die Kirche hat verstanden, dass es Rechtsklarheit über Amtspflichten und Amtshaftung braucht.“ In Zukunft könne sich das auf die Vorkehrungen auswirken, die eine Institution zur Verhinderung von Missbrauch in ihrem Bereich trifft.