Stuttgart (epd). Für gut integrierte, aber ausreisepflichtige Ausländer schafft Baden-Württemberg eine bessere Bleibeperspektive. Dies erklärte am Samstag der Staatssekretär für Migration, Siegfried Lorek, nachdem der entsprechende Erlass den Ausländerbehörden des Landes bekannt gemacht worden war. Durch konkrete Anwendungshinweise würden gesetzliche Spielräume bei der Anwendung des Aufenthaltsgesetzes zugunsten eines Bleiberechts gut integrierter Flüchtlinge genutzt.
Das geltende Ausländerrecht sieht vor, dass Menschen, deren Asylantrag abgelehnt wurde und die Deutschland eigentlich verlassen müssen, unter bestimmten Voraussetzungen ein Aufenthaltsrecht bekommen können. Dafür müssen bestimmte Integrationsleistungen erbracht werden. Diese bestehen beispielsweise in einer besonderen beruflichen Integration oder einem sozialen Engagement. Bei der Gesetzesauslegung bestehen laut Mitteilung oft Spielräume. In den Anwendungshinweisen werden die Ausländerbehörden nun dazu aufgefordert, diese Spielräume umfassend zu nutzen.
Mit den Anwendungshinweisen setze die grün-schwarze Koalition Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag um, erklärte Lorek: „Wer arbeitet und sich integriert, soll bleiben dürfen. Darauf haben wir uns im Koalitionsvertrag geeinigt.“ Man wolle denjenigen, die sich bereits seit vielen Jahren im Land aufhalten, nicht straffällig geworden und gut integriert sind, einen rechtmäßigen Aufenthalt ermöglichen. Dies sei auch mit Blick auf den sich zuspitzenden Fachkräftemangel geboten.