Umweltverband BUND fordert Moratorium für Lützerath

Umweltverband BUND fordert Moratorium für Lützerath
08.08.2022
epd
epd-Gespräch: Esther Soth

Düsseldorf (epd). Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) dringt auf zügige Vereinbarungen zwischen der nordrhein-westfälischen Landesregierung und dem Energiekonzern RWE zur Begrenzung des Braunkohlenabbaus, die auch das umkämpfte Dorf Lützerath berücksichtigen. „Wir brauchen dringend ein Moratorium, das garantiert, dass keine Vorfestlegungen für eine endgültige Zerstörung Lützeraths getroffen werden“, sagte der Geschäftsführer des Umweltverbandes in Nordrhein-Westfalen, Dirk Jansen, dem Evangelischen Pressedienst (epd) in Düsseldorf. Zudem müsse sichergestellt werden, dass NRW seine Klimaschutzziele erreichen kann. „Wir sehen momentan, dass RWE Tag für Tag Fakten schafft.“ Der Energiekonzern hatte in den vergangenen Tagen einen Wall um den von Klimaaktivisten besetzten Ort gezogen und ihn so als Betriebsgelände und „Tagebauvorfeld“ gekennzeichnet.

Rechtlich seien die Abrisspläne durch Genehmigungen und gerichtliche Entscheidungen gedeckt, räumte Jansen ein. „Klar ist, dass RWE Lützerath und die Flächen bis zur westlichen Betriebsplangrenze vorerst zerstören darf.“ Es gebe dafür aber weder eine bergbautechnische noch eine energiewirtschaftliche Notwendigkeit, betonte der Umweltschützer. Auch ohne das Abbaggern von Lützerath seien noch insgesamt etwa 210 Millionen Tonnen Braunkohle gewinnbar. Das zulässige 1,5-Grad Ziel-kompatible Restbudget für den Tagebau Garzweiler liege aber nur bei 70 Millionen Tonnen. Eine Zerstörung Lützeraths im Herbst wäre daher „ein Akt der Willkür“, kritisierte Jansen.

„In Lützerath wird sich auch erweisen, ob RWE gewillt ist, das Primat der Politik zu respektieren“, sagte der BUND-Sprecher. Die Landesregierung habe schließlich angekündigt, eine einvernehmliche Lösung suchen zu wollen, welche Eingriffe bis zur neuen Leitentscheidung noch erfolgen sollten. „Das würde durch eine weitere Eskalation des Konflikts erschwert.“ Letztlich könnten erst die im Koalitionsvertrag vereinbarten Gutachten Klarheit darüber bringen, welche Flächen bis 2030 überhaupt noch für den Tagebau benötigt würden.

Die schwarz-grüne Landesregierung hat im Koalitionsvertrag eine neue Leitentscheidung zum Braunkohletagebau angekündigt, die den Ausstieg aus dem Braunkohleabbau bis 2030 regeln soll. Diese müsse den Ausstieg, die Bewältigung der Langzeitfolgen des Braunkohlenbergbaus, die Gestaltung und Stabilisierung von Restloch und Böschungen sowie die ökologische Revitalisierung klar regeln, forderte Jansen.