Verfassungsgericht verhandelt über Berliner Wahlen

Verfassungsgericht verhandelt über Berliner Wahlen

Berlin (epd). Ein Jahr nach dem Berliner Wahlchaos beginnt die gerichtliche Aufarbeitung. Der Berliner Verfassungsgerichtshof verhandelt am 28. September über Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen vom 26. September 2021. Wie das Gericht am Freitag mitteilte, sollen in der öffentlichen Verhandlung zunächst 4 der insgesamt 35 eingereichten Einsprüche behandelt werden.

Wegen der zahlreichen Verfahrensbeteiligten findet die Verhandlung im großen Hörsaal der Freien Universität Berlin statt. Dort hätten bis zu 570 Personen Platz. Eine Entscheidung der insgesamt neun ehrenamtlichen Verfassungsrichterinnen und -richter wird für den Tag nicht erwartet. Über die Gültigkeit der Bundestagswahl vom 26. September 2021 entscheidet der Bundestag in einem eigenen Verfahren.

Mit den vier Beschwerden, die zunächst verhandelt werden sollen, würden alle relevanten Fragen um das Wahlgeschehen abgedeckt, hieß es weiter. Sie stammen von der Landeswahlleitung, der Senatsinnenverwaltung sowie von der AfD und der Satire-Partei „Die Partei“. Über weitere Wahlprüfungsanträge soll später entschieden werden. Für eine Entscheidung hat das Gericht drei Monate Zeit.

Eine unabhängige Expertenkommission zur Aufarbeitung der Wahlpannen hatte Anfang Juli umfassende Reformen bei Vorbereitung und Durchführung künftiger Wahlen angemahnt. Die aufgetretenen Probleme wie lange Wartezeiten vor den Wahllokalen, fehlende Wahlzettel und eine zu geringe Anzahl von Wahlkabinen seien eine Folge vermeidbarer Fehler gewesen, hieß es in ihrem Bericht.