Köln (epd). Die Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Kerstin Claus, hat die Schmerzensgeldklage eines Missbrauchsbetroffenen gegen das Erzbistum Köln begrüßt. Solche Verfahren seien zwar zumeist langwierig und für die Betroffenen „mühsam und belastend“, sagte sie am Freitag im „Morgenecho“ auf WDR5. „Aber natürlich dient es dazu, eine Rechtsklarheit zu haben: Gibt es einen Anspruch wegen Amtspflichtverletzungen?“ Dann könnten auch andere diesen Weg beschreiten.
Claus betonte erneut die Notwendigkeit einer größeren staatlichen Verantwortung für die Aufarbeitung von Missbrauch. Sie setze sich dafür ein, das Recht auf Aufarbeitung für Betroffene gesetzlich festzuschreiben. Damit könnten dann Institutionen verpflichtet werden, Betroffenen beispielsweise Akteneinsicht zu gewähren. Die Eckpunkte für ein entsprechendes Gesetz seien derzeit in Arbeit, und sie hoffe auf eine Verabschiedung bis zum Sommer 2023.
Nach einem Bericht des WDR verlangt ein Betroffener von sexualisierter Gewalt 800.000 Euro Schmerzensgeld vom Erzbistum Köln. Dass eine Klage möglich ist, obwohl der Täter verstorben und die Taten eigentlich verjährt sind, begründe der Anwalt des als Kind zehn Jahre lang missbrauchten Klägers mit der sogenannten Amtshaftung der Kirche als öffentlich-rechtliche Institution.