Frankfurt a.M. (epd). Aus der Forschung kommt Widerspruch zu Forderungen nach einer Aufhebung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Aus dem derzeitigen Stand der Forschung lasse sich nur ableiten, dass eine Impfung gegen das Sars-CoV-2-Virus für medizinisches Personal weiter sinnvoll sei, sagte der Leiter der Abteilung Virale Immunologie des Braunschweiger Helmholtz-Zentrums für Infektionsforschung, Luka Cicin-Sain, am Donnerstag dem Evangelischen Pressedienst (epd).
Das Paul-Ehrlich-Institut in Langen verwies auf Studien, wonach Geimpfte, die sich mit der Omikron-Variante des Coronavirus infizieren, den Erreger weniger häufig weitergäben als Ungeimpfte. Allerdings sei die Datenlage dazu noch nicht ausreichend. Wahrscheinlich seien geimpfte Infizierte geringfügig weniger infektiös als ungeimpfte, sagte Cicin-Sain dem epd. Der Vorstoß der Deutschen Krankenhaus-Gesellschaft (DKG) lasse jedoch außer Acht, dass sich rund die Hälfte der Geimpften gar nicht infiziere. „Dann werden sie auch das Virus natürlich nicht weiter übertragen“, sagte er.
Die Impfung diene außerdem dem Arbeitsschutz von Beschäftigten, da sie die Gefahr des schweren Verlaufs einer Covid-Erkrankung verringere, sagte die Leiterin des Betriebsärztlichen Dienstes am Universitätsklinikum Frankfurt am Main, Sabine Wicker. Das medizinische Personal trage Verantwortung nicht nur für den Schutz vulnerabler Gruppen, sondern auch für die Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung. „Daher halte ich die einrichtungsbezogene Impfplicht nach wie vor für gerechtfertigt“, sagte Wicker dem epd.
Am Mittwoch hatte die DKG gefordert, die Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheitswesen aufzuheben. Seit Auftreten der Omikron-Variante des Coronavirus sei nicht mehr von einer „sterilen Immunität“ Geimpfter auszugehen. Auch der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, sagte, dass auch Geimpfte das Virus weitergäben. Der Präsident des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste (BPA), Bernd Meurer, kritisierte, mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht allein sei der Schutz von vulnerablen Personen nicht zu gewährleisten, solange Angehörige und Besucher ungeimpft in die Einrichtungen kommen dürften.
Eine Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums hatte am Mittwoch auf Abstimmungen zwischen Gesundheits- und Justizministerium ab Herbst verwiesen. Es werde geprüft, welche Maßnahmen in Zukunft nötig seien, auch eine mögliche Verlängerung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Die Pflicht läuft nach derzeitigem Stand zum Ende des Jahres aus.