Hannover, Berlin (epd). Der Bundesverband der kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen plädiert dafür, das Fortbestehen der einrichtungsbezogenen Corona-Impfpflicht an die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht zu koppeln. „Entweder man schafft die einrichtungsbezogene Impfpflicht ab oder man ordnet eine allgemeine Impfpflicht an“, sagt der Vorsitzende Alexander Schraml dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ (Donnerstag). Er kritisierte, dass die verpflichtende Immunisierung lediglich für medizinische Berufe bestehe: „Das war und ist ein Skandal.“
Dass ab Oktober nur noch Menschen als vollständig geimpft gelten, die eine Booster-Impfung erhalten haben, betrachtet Schraml als Verschärfung der Regel. „Damit besteht die Gefahr, dass uns weitere Beschäftigte verloren gehen beziehungsweise Auszubildende im Herbst nicht übernommen werden können.“
Die einrichtungsbezogene Impfpflicht ist nach geltender Rechtslage bis zum Jahresende befristet. Dabei mussten Beschäftigte in Pflegeheimen oder Krankenhäusern bis Mitte März nachweisen, dass sie vollständig geimpft oder genesen sind. Um die Regelung zu verlängern, müsste das Infektionsschutzgesetz geändert werden.