Düsseldorf, Duisburg (epd). Aus dem zweiten Hilfsfonds für die Verletzten und Hinterbliebenen der Loveparade-Katastrophe ist laut nordrhein-westfälischer Landesregierung bereits ein Großteil ausgezahlt worden. Bis zum 31. März 2022 seien mehr als 4,3 der 5 Millionen Euro an die Berechtigten geflossen, erklärte die NRW-Staatskanzlei am Samstag in Düsseldorf. Am Sonntag jährt sich der Tag der Katastrophe auf der Techno-Parade in Duisburg zum zwölften Mal. In einem Massengedränge starben damals 21 Menschen, Hunderte wurden verletzt.
Der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) sagte, das Unglück am 24. Juli 2010 habe das Bundesland erschüttert, noch heute löse es Entsetzen und Trauer aus. Der 2020 aufgelegte zweite Hilfsfonds des Landes sei ein Signal an die Betroffenen, dass ihr seelisches Leid und der Schmerz der Hinterbliebenen und Verletzten nicht vergessen würden. „Ich ermutige alle Anspruchsberechtigten, die bislang keine Hilfen beantragt haben, ausdrücklich dazu“, sagte Wüst. Anträge können noch bis 31. Dezember 2023 gestellt werden.
Aus dem zweiten Hilfsfonds erhalten die Hinterbliebenen je 50.000 Euro und Verletzte je 5.000 Euro vom Land. Anspruchsberechtigt sind Menschen, die im Strafverfahren vor dem Landgericht Duisburg erfasst wurden oder bereits Leistungen aus dem Soforthilfsfonds des Landes erhalten haben. Mit einem ersten Fonds wurden die Hinterbliebenen mit je 20.000 Euro unterstützt. Verletzte, die länger stationär behandelt werden mussten, bekamen bis zu 20.000 Euro. Mit dem zweiten Fonds bekommen auch Verletzte einen Zahlungsanspruch, die nicht stationär behandelt werden mussten.
Auch in diesem Jahr sind wieder die traditionellen Gedenkveranstaltungen geplant: Am Samstagabend wollte der Verein „Bürger für Bürger“ mit der „Nacht der 1000 Lichter“ am Unglücksort an die Katastrophe erinnern. Am Sonntagnachmittag ist in der evangelischen Salvatorkirche in Duisburg ein Gedenkgottesdienst für die Angehörigen der Opfer geplant. Am Sonntagabend soll eine öffentliche Gedenkveranstaltung am Ort der Katastrophe am Karl-Lehr-Tunnel stattfinden.
Den Strafprozess zur Katastrophe stellte das Landgericht Duisburg Anfang Mai 2020 ohne Urteil ein, weil nach Überzeugung der Richter keinem der Angeklagten eine relevante individuelle Schuld zuzuschreiben war. Es habe sowohl vor der Loveparade als auch am Veranstaltungstag ein kollektives Versagen von Verantwortlichen gegeben.