Frankfurt a.M. (epd). Der frühere Oberleutnant Franco A. (33) ist zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main sprach ihn am Freitag wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat schuldig. Daneben legte es ihm das unerlaubte Führen von Schusswaffen und Munition zur Last, den unerlaubten Umgang mit Sprengstoff und zweifachen Betrug. Drei Monate der Haft gelten als schon vollstreckt. Mit dem Urteil folgte das Gericht im Wesentlichen der Anklage. Die Verteidigung hatte dagegen einen Freispruch vom Terrorvorwurf gefordert. (AZ: 5 - 2 StE 18/17 - 5a - 1/17)
Scheinbar ungerührt hörte der 33-jährige frühere Oberleutnant am letzten Verhandlungstag die Ausführungen des Vorsitzenden Richters Christoph Koller. Mit gesenktem Kopf saß Franco A. auf der Anklagebank, die Hände aufeinandergelegt.
Neben der „Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat“ legte das Gericht dem Ex-Soldaten zu Last, sich unerlaubt Schusswaffen, Munition und Sprengstoff beschafft zu haben und damit gegen das Waffen-, Kriegswaffenkontroll- und Sprengstoffgesetz verstoßen zu haben. Indem er sich in einer Doppelexistenz als mittelloser syrischer Flüchtling ausgegeben und Asyl beantragt hatte, habe er sich zudem zweifachen Betrugs schuldig gemacht. Drei Monate der Haft gelten als schon vollstreckt.
A. habe eine gefestigte rechtsextreme, rassistische und antisemitische Gesinnung, stellte Richter Koller fest. Dies ergebe sich aus dessen Notizen, Ton- und Videodateien, Äußerungen im Prozess und Zeugenaussagen. A. gehe von Vorstellungen aus, dass Juden nach Weltherrschaft strebten und eine Auflösung der Völker verfolgten. Mittel dazu sei die „Masseneinwanderung“ und „Durchmischung der Rassen“.
Neben mehreren Feuerwaffen und Munition habe sich A. ein Zielfernrohr beschafft, erläuterte Koller. Aufgrund seiner Notizen sei davon auszugehen, dass er den festen Entschluss gefasst habe, Politiker oder Repräsentanten der Zivilgesellschaft zu töten. Die Aufzeichnungen enthalten die Namen der damaligen Bundestags-Vizepräsidentin Claudia Roth (Grüne), des damaligen Bundesjustizministers Heiko Maas (SPD) und der Gründerin der Amadeu-Antonio-Stiftung, Anetta Kahane. A. habe die Räumlichkeiten der Stiftung auskundschaftet und Fotos in der Tiefgarage gemacht.
Dem Widerspruch des Angeklagten, er sei nicht rechtsextrem und antisemitisch und habe keinen Anschlag geplant, sondern sich nur für den Fall des Zusammenbruchs der staatlichen Ordnung vorbereiten wollen, schenkte das Gericht keinen Glauben. Dies habe die Beweisaufnahme widerlegt. Das Gericht verurteile nicht eine Gesinnung, betonte Koller. A. sei „fest entschlossen“ gewesen, „eine schwere staatsgefährdende Gewalttat zu begehen“.
Der Vorsitzende Richter kritisierte, dass die Länge des knapp fünfeinhalb Jahre langen Verfahrens zwischen erster Festnahme und Urteil den Angeklagten in seinen Rechten verletzt habe. Die Staatsanwältin Karin Weingast äußerte sich zufrieden mit dem Urteil. Das Urteil sei „ein wichtiger Erfolg im Kampf gegen den Rechtsextremismus“. Die Bundesanwaltschaft hatte A. als rechtsradikalen Terroristen bezeichnet und eine Haftstrafe von sechs Jahren und drei Monaten gefordert.
Die Verteidigung hatte einen Freispruch vom Terrorvorwurf gefordert und auf eine niedrige Freiheitsstrafe oder bloße Geldstrafe plädiert. Die Verteidiger Moritz-David Schmitt-Fricke und Johannes Hock kündigten an, Revision einzulegen.