Frankfurt a.M. (epd). Der frühere Oberleutnant Franco A. (33) ist zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main sprach ihn am Freitag wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat schuldig. Daneben legte es ihm das unerlaubte Führen von Schusswaffen und Munition zur Last, den unerlaubten Umgang mit Sprengstoff und zweifachen Betrug. Drei Monate der Haft gelten als schon vollstreckt. (AZ: 5 - 2 StE 18/17 - 5a - 1/17)
Mit dem Urteil folgte das Gericht im Wesentlichen der Anklage. Diese hatte A. als rechtsradikalen Terroristen bezeichnet und eine Haftstrafe von sechs Jahren und drei Monaten gefordert. Der Generalbundesanwalt warf dem Angeklagten die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, Verstöße gegen das Waffen-, Kriegswaffenkontroll- und Sprengstoffgesetz sowie Diebstahl und Betrug vor.
Die Verteidigung hatte dagegen einen Freispruch vom Terrorvorwurf gefordert. Eine Summe von Merkwürdigkeiten mache noch keinen Terroristen aus. Wegen des eingestandenen Betrugs, ein Asylbewerber zu sein, und Verstößen gegen das Waffengesetz plädierte der Verteidiger Moritz-David Schmitt-Fricke auf eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, sein Kollege Johannes Hock lediglich auf eine Geldstrafe für die von ihm eingestandenen Straftaten.