Bonn (epd). Die katholischen Bischöfe in Deutschland haben sich gegen Bestrebungen gestellt, ein Recht auf Abtreibung als EU-Grundrecht zu verankern. „Die Entschließung des Europäischen Parlaments, ein sogenanntes 'Recht auf Abtreibung' in die Grundrechte-Charta der EU einzufügen, ist nicht die richtige Reaktion auf gegenwärtige Debatten in den USA und anderen Ländern“, erklärte der Sprecher der Deutschen Bischofskonferenz, Matthias Kopp, am Freitag. Ein solches Recht lasse den „Schutz des ungeborenen Lebens“ unberücksichtigt.
„Dem ungeborenen Kind kommen von Anfang an Menschenwürde, ein Recht auf Leben und ein eigenständiger Schutzanspruch zu“, betonte Kopp. Eine Polarisierung der europäischen Debatte müsse vermieden werden. Im Sinne eines sorgsamen und verantwortungsvollen Umgangs mit dem Thema helfe die Entschließung des Europäischen Parlaments nicht.
Am Donnerstag hatte eine Mehrheit der EU-Abgeordneten eine rechtlich nicht bindende Resolution für ein Grundrecht auf Abtreibung verabschiedet. Demnach soll dem Europäischen Rat ein Vorschlag zur Änderung von Artikel 7 der Grundrechte-Charta unterbreitet werden. Dort solle dann stehen: „Jeder hat das Recht auf sichere und legale Abtreibung“. Der Vorschlag wurde im Parlament mit 324 Ja-Stimmen, 155 Nein-Stimmen und 38 Enthaltungen angenommen.