Berlin (epd). Der Bundestag hat am Donnerstagabend den Weg frei gemacht für den übergangsweisen Weiterbetrieb von Kohlekraftwerken. Das Parlament beschloss einen Gesetzentwurf der Ampel-Fraktionen, SPD, Grüne und FDP, wonach Braunkohle- und Steinkohlekraftwerke bis Ende März 2024 zur Stromgewinnung weiterlaufen oder wieder in Betrieb genommen werden können. Angesichts der angespannten Versorgungslage ist es das Ziel, bei der Stromerzeugung Gas einzusparen.
Das Gesetz zur Bereithaltung von Ersatzkraftwerken ermöglicht den Weiterbetrieb von Kohlekraftwerken, die eigentlich in diesem oder im kommenden Jahr stillgelegt werden sollen oder sich in Reserve befinden. Nötig ist dazu eine Verordnung der Bundesregierung. Sie hat künftig außerdem die Möglichkeit, im Falle einer Gas-Notlage den Betrieb von Gaskraftwerken zu beschränken.
Der Kohleausstieg soll durch den Betrieb der Ersatzkraftwerke nicht gefährdet werden. Das Ziel, ihn idealerweise bis 2030 zu vollenden, wird dem Gesetz zufolge beibehalten. Der Bundesrat muss den Gesetzesänderungen an diesem Freitag noch zustimmen, damit sie wirksam werden können.