Neuruppin (epd). Der zu fünf Jahren Haft verurteilte frühere Wachmann des KZ Sachsenhausen, Josef S., hat Revision gegen das Urteil eingelegt. Wie das Landgericht Neuruppin am Montag mitteilte, hat der 101-Jährige jetzt nach Zustellung des schriftlichen Urteils vier Wochen Zeit, seine Revision zu begründen. Anschließend müsse der Bundesgerichtshof „noch einmal über die Sache entscheiden“, erklärte Gerichtssprecherin Iris le Claire. Die Strafkammer des Landgerichtes habe noch bis zum 27. September Zeit, das schriftliche Urteil fertigzustellen. (AZ: 11 Ks 4/21)
Josef S. war am 28. Juni vom Landgericht Neuruppin wegen Beihilfe zum Mord zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 101-Jährige als Wachmann des KZ Sachsenhausen „Terror und Massenmord gefördert“ habe. Mit seiner Wachtätigkeit habe er die NS-Verbrechen in Sachsenhausen bereitwillig unterstützt.
Josef S. war wegen Beihilfe zum grausamen und heimtückischen Mord in mehr als 3.500 Fällen angeklagt. Den Ermittlungen zufolge war er zwischen dem 23. Oktober 1941 und dem 18. Februar 1945 als SS-Mann in Sachsenhausen im Einsatz, zunächst zur Ausbildung und ab Anfang 1942 auch im regulären Dienst als Wachmann. Er selbst hat dies in dem rund neun Monate währenden Verfahren wiederholt bestritten.
In Sachsenhausen waren zwischen 1936 und 1945 mehr als 200.000 Menschen inhaftiert. Zehntausende wurden ermordet oder kamen auf andere Weise ums Leben.