Hamburg (epd). Die Juristin Andrea Kießling, Mitglied im Sachverständigenausschuss zur Evaluation der Corona-Maßnahmen, dringt auf eine schnelle Verabschiedung neuer Regelungen zur Pandemiebekämpfung. Die notwendige Reform des Infektionsschutzgesetzes könne „handwerklich nicht gut werden, wenn man die Sommerpause verstreichen lässt und erst im September den Stift in die Hand nimmt“, sagte die Professorin für Gesundheitsrecht von der Universität Frankfurt am Main der Wochenzeitung „Die Zeit“. Man könne das Gesetz, in dem entscheidende Maßnahmen zum 23. September auslaufen, problemlos entfristen und Regelungen für Sommer und Winter hineinschreiben.
Die unter der Ampelkoalition vorgenommene Befristung zweier Paragrafen führe dazu, dass die FDP einen Hebel in der Hand habe. „Wenn man sich unter Zeitdruck immer wieder neu einigen muss, dann müssen die Koalitionspartner nachgeben: Gut, dann machen wir halt nur Maßnahme A, statt auch B, C und D, bevor wir gar keine Rechtsgrundlage mehr haben“, sagte Kießling.
Ursprünglich habe die Ampelregierung angekündigt, die zentralen Vorschriften zur Epidemiebekämpfung im Infektionsschutzgesetz zu reformieren, sagte die Juristin, die einen 900 Seiten starken Kommentar zum Gesetz herausgegeben hat. „Jetzt sieht man: Wir werden wieder nur punktuelle Regelungen haben und keine, die das Gesetz zukunftsfest macht.“