Berlin (epd). Der Bundestag hat am Freitag in Berlin mit den Beratungen über ein Gesetz begonnen, das den Weiterbetrieb von Kohlekraftwerken ermöglichen soll. Damit reagiert die Bundesregierung auf die angespannte Versorgungslage beim Gas. Ziel ist, Gas bei der Stromerzeugung einzusparen und dafür mehr Kohlestrom produzieren zu lassen. Mit dem Gas sollen die Speicher für den kommenden Winter gefüllt werden.
Der Gesetzentwurf zur Bereithaltung von Ersatzkraftwerken ermöglicht den Weiterbetrieb von Kohlekraftwerken, die eigentlich stillgelegt werden sollen oder sich in einer Reserve befinden, bis Ende März 2024. Das Ziel, den Kohleausstieg idealerweise bis 2030 zu vollenden, wird laut Entwurf beibehalten. Abgeordnete aller drei Regierungsfraktionen SPD, Grüne und FDP betonten, das Gesetz sei notwendig, aber schmerzhaft, weil es den Klimazielen zuwiderlaufe.
Die Abgeordneten berieten in erster Lesung auch das sogenannte „Wind-an-Land“-Gesetz, das den Ausbau der Windenergie beschleunigen soll. Für Windkraftanlagen sollen die Bundesländer in den kommenden zehn Jahren deutlich mehr Flächen bereitstellen müssen. Im Jahr 2026 sollen insgesamt 1,4 Prozent der Bundesfläche für die Windkraft ausgewiesen sein werden, Ende 2032 sollen es zwei Prozent der Fläche sein.
Im April hatte das Kabinett bereits ein Gesetzespaket zum Ausbau erneuerbarer Energien auf den Weg gebracht. Demnach soll ab 2035 Strom in Deutschland fast vollständig durch erneuerbare Energien erzeugt werden. Die Regelungen werden derzeit noch im Bundestag und Bundesrat beraten. Unter anderem wird rechtlich verankert, dass die erneuerbaren Energien „im überragenden öffentlichen Interesse“ liegen. Damit erhält der Ausbau der Windkraft einen höheren Stellenwert in Abwägung mit anderen Belangen, etwa dem Tierschutz.