Berlin (epd). Der Bundestag hat am Freitag in Berlin nach einer emotionalen Debatte der Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen zugestimmt. Die Linke unterstützte den Entwurf der Regierungskoalition, Union und AfD lehnten die Streichung des Paragrafen 219a ab. Dieser verbietet die Werbung für Schwangerschaftsabbrüche aus wirtschaftlichen Interessen und in „grob anstößiger Weise“. In der Praxis führte er aber dazu, dass Ärztinnen und Ärzte strafrechtlich verfolgt und verurteilt wurden, weil sie Informationen über Schwangerschaftsabbrüche in ihrer Praxis auf ihrer Internetseite veröffentlicht hatten.
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sagte, es sei „höchste Zeit“ für die Abschaffung des § 219a. Jede Verurteilung von Ärztinnen und Ärzten sei „eine zu viel“. Die Abschaffung des Informationsverbots für Ärzte gefährde nicht den Lebensschutz, betonte Buschmann. Der verfassungsrechtlich gebotene Schutz des ungeborenen Lebens sei im Paragrafen 218 geregelt. Die Union betonte hingegen, das Werbeverbot sei Teil des Schutzkonzepts für das ungeborene Leben und müsse beibehalten werden.
Das nun beschlossene Gesetz sieht auch vor, dass nach dem § 219a verurteilte Mediziner rehabilitiert werden. Die bekannteste ist die Gießener Ärztin Kristina Hänel, die der abschließenden Beratung im Bundestag beiwohnte.