Berlin (epd). Die Bundesländer sollen künftig deutlich mehr Flächen für die Windkraft bereitstellen müssen. Das Bundeskabinett brachte am Mittwoch in Berlin einen Gesetzentwurf auf den Weg, wonach in Deutschland im Jahr 2026 insgesamt 1,4 Prozent der Bundesfläche für die Windkraft ausgewiesen werden und im Jahr 2032 das Zwei-Prozent-Ziel erreicht wird. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) sagte, dabei müssten Bundesländer, in denen der Wind stärker weht, einen Anteil von 2,2 Prozent erreichen und andere nur 1,8 Prozent. Weitere Kriterien seien die Besiedlungsdichte oder die Größe von Naturschutzgebieten. Stadtstaaten müssten 0,5 Prozent ihrer Fläche bereitstellen.
In acht Jahren sollen nach Willen der Bundesregierung zwei Prozent der Landesfläche in Deutschland für Windkraft nutzbar sein. Allerdings fehlt es vielerorts an verfügbarer Fläche. Aktuell sind laut Habeck lediglich rund 0,8 Prozent der Bundesfläche für die Windenergie an Land ausgewiesen, tatsächlich verfügbar seien sogar nur 0,5 Prozent. Das liegt unter anderem daran, dass manche Länder besonders strenge Sonderregeln haben. So gilt in Bayern die sogenannte 10H-Regel: Beim Bau neuer Windräder muss ein Mindestabstand vom zehnfachen der Anlagenhöhe zur nächsten Wohnbebauung eingehalten werden. In Thüringen wurde wiederum Windenergie im Wald komplett untersagt.
Habeck wies darauf hin, dass der Entwurf es Bundesländern ermöglicht, untereinander per Staatsvertrag Flächen für Windkraft abzutreten.
Im April hatte das Kabinett bereits ein „Osterpaket“ zum Ausbau erneuerbarer Energien auf den Weg gebracht. Die Gesetzesänderungen werden derzeit noch von Bundestag und Bundesrat beraten. Demnach soll ab 2035 Strom in Deutschland fast vollständig durch erneuerbare Energien erzeugt wird und somit nahezu treibhausgasneutral ist. Unter anderem wird rechtlich verankert, dass die erneuerbaren Energien „im überragenden öffentlichen Interesse“ liegen und der öffentlichen Sicherheit dienen.
Damit bekommen sie bei der sogenannten Güterabwägung einen höheren Stellenwert. So können Flächen für Windkraft gewonnen werden, die zwar schon ausgewiesen, aber durch andere „Schutzgüter“ gesperrt sind. Als Schutzgüter gelten etwa Tiere, Pflanzen, Wasser, Baudenkmäler und die menschliche Gesundheit. Das Kabinett brachte ebenfalls eine Reform des Bundesnaturschutzgesetzes auf den Weg, das die Artenschutzprüfung für Windkraftanlagen vereinfachen soll.