Bundesverfassungsgericht verurteilt Merkel-Äußerungen

Bundesverfassungsgericht verurteilt Merkel-Äußerungen

Karlsruhe (epd). Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am Mittwoch Äußerungen der damaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) zur Wahl des FDP-Politikers Thomas Kemmerich zum Thüringer Ministerpräsidenten verurteilt. Die Äußerung und deren anschließende Veröffentlichung auf den Internetseiten der Bundeskanzlerin und der Bundesregierung habe die AfD in ihrem Recht auf Chancengleichheit der Parteien verletzt, entschied das Gericht. (AZ: 2 BvE 4/20, 2 BvE 5/20)

Merkel habe die AfD mit der Äußerung in amtlicher Funktion negativ qualifiziert und damit in einseitiger Weise auf den Wettbewerb der politischen Parteien eingewirkt, urteilte das Bundesverfassungsgericht. Der damit verbundene Eingriff in das Recht auf gleichberechtigte Teilhabe am Prozess der politischen Willensbildung sei nicht durch den Auftrag des Bundeskanzlers zur Wahrung der Stabilität der Bundesregierung sowie des Ansehens der Bundesrepublik Deutschland in der Staatengemeinschaft gerechtfertigt.

Merkel hatte am 6. Februar 2020 bei einem Staatsbesuch in Südafrika die Wahl des FDP-Politikers tags zuvor zum thüringischen Ministerpräsidenten mithilfe der Thüringer CDU- und AfD-Fraktion als „unverzeihlich“ bezeichnet. Das Ergebnis müsse „rückgängig gemacht werden“. Bei einem Staatsempfang mit dem südafrikanischen Präsidenten Cyrol Ramaphosa sagte sie, die Wahl habe „mit einer Grundüberzeugung für die CDU gebrochen, dass nämlich keine Mehrheiten mithilfe der AfD gewonnen werden sollen“.

Die AfD hatte gegen die Äußerung und gegen deren Veröffentlichung auf der Internetseite der Bundesregierung geklagt.