Buschmann: Noch großer Handlungsbedarf bei Aufklärung von Missbrauch

Buschmann: Noch großer Handlungsbedarf bei Aufklärung von Missbrauch

Berlin (epd). Nach der Vorstellung eines weiteren Gutachtens zum Ausmaß sexualisierter Gewalt in der katholischen Kirche hat Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) die Kirche zu konsequenterer Aufklärung aufgefordert. Das Gutachten zum Bistum Münster zeige, „dass es bei Aufklärung und Aufarbeitung dieser Taten noch großen Handlungsbedarf gibt“, erklärte Buschmann am Montag in Berlin.

Der Minister verwies auf das Angebot der Bundesregierung, bei der Aufarbeitung zu unterstützen, sowie die Vereinbarung im Koalitionsvertrag, die Aufarbeitung struktureller sexualisierter Gewalt zu verbessern. „Die katholische Kirche selbst sollte das größte Interesse daran haben, dass nicht der Eindruck besteht, sie wolle Dinge verdecken und muss auch selbst Konsequenzen ziehen“, sagte Buschmann.

Am Montag stellten Historiker der Universität Münster ihre Studie zum Ausmaß von Missbrauch im Bistum Münster vor. Demnach sind zwischen 1945 und 2020 mindestens 600 Kinder sexuell missbraucht worden. Die Studie geht von etwa 196 beschuldigten Klerikern aus. Die Dunkelziffer liege wahrscheinlich bis zu fünfmal höher, hieß es. Viele seien keine Einzel-, sondern Wiederholungstäter gewesen.

Buschmann betonte mit Blick auf die Studie, wenn der Verdacht von Straftaten im Raum stehe, gebe es kein kirchliches Sonderrecht. Die Staatsanwaltschaften müssten Ermittlungsverfahren einleiten, wenn sie von verfolgbaren Straftaten Kenntnis erlangen. „Dies gilt auch, wenn es sich um Angestellte oder Würdenträger der Kirche handelt“, sagte er. Auch die Aufarbeitung bereits verjährter Taten bliebe nicht allein den Kirchen überlassen. Laut Studie der Historiker ist es bei etwa 90 Prozent der Beschuldigten im Bistum Münster nie zu strafrechtlichen Konsequenzen gekommen.