Karlsruhe (epd). Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wird am Mittwoch (15. Juni) über Äußerungen der damaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) zur Wahl des FDP-Politikers Thomas Kemmerich zum Thüringer Ministerpräsidenten sein Urteil verkünden. Der Entscheidung ist eine mündliche Verhandlung im Juli 2021 vorausgegangen, wie das Gericht mitteilte. (AZ: 2 BvE 4/20, 2 BvE 5/20)
Merkel hatte am 6. Februar 2020 bei einem Staatsbesuch in Südafrika die Wahl des FDP-Politikers tags zuvor zum thüringischen Ministerpräsidenten mithilfe der Thüringer AfD-Fraktion als „unverzeihlich“ bezeichnet. Das Ergebnis müsse „rückgängig gemacht werden“. Bei einem Staatsempfang mit Südafrikas Präsidenten Cyrol Ramaphosa sagte sie, die Wahl habe „mit einer Grundüberzeugung für die CDU gebrochen, dass nämlich keine Mehrheiten mit Hilfe der AfD gewonnen werden sollen“.
Die AfD hatte gegen die Äußerung der damaligen Bundeskanzlerin und gegen deren Veröffentlichung auf der Internetseite der Bundesregierung geklagt. Nach Auffassung der Partei wurde die Pflicht zur Neutralität im politischen Meinungskampf und damit das Recht der AfD auf Chancengleichheit der politischen Parteien verletzt.
Der FDP-Politiker Thomas Kemmerich war am 5. Februar 2020 im dritten Wahlgang mit Stimmen der CDU und der AfD zum thüringischen Ministerpräsidenten gewählt worden. Nach heftigen bundesweiten Protesten trat er drei Tage nach seiner Wahl vom Amt des Ministerpräsidenten wieder zurück. Daraufhin wurde der Linken-Politiker Bodo Ramelow mit einer Minderheitsregierung aus Linken, SPD und Grünen erneut zum Ministerpräsidenten gewählt.