Garnisonkirche: Prozess wegen Gottesdienststörung eingestellt

Garnisonkirche: Prozess wegen Gottesdienststörung eingestellt

Potsdam (epd). Fast fünf Jahre nach Baubeginn des neuen Potsdamer Garnisonkirchturms ist ein Gerichtsverfahren wegen der Störung der Auftaktfeier ohne Urteil beendet worden. Das Verfahren gegen drei Angeklagte am Amtsgericht Potsdam sei einvernehmlich eingestellt worden, sagte ein Gerichtssprecher dem Evangelischen Pressedienst (epd) im Anschluss am Donnerstag in Potsdam. Hintergrund seien die lange Verfahrensdauer und der Umstand, dass keiner der Angeklagten bislang strafrechtlich in Erscheinung getreten sei. (Az.: 84 Ds 417/18)

Da bei einem Angeklagten die vorgeworfene Tatbeteiligung etwas höher gewesen sei, habe er eine Auflage zur Zahlung von 50 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung erhalten, sagte der Gerichtssprecher. Bei Erfüllung der Auflage werde das Verfahren gegen ihn endgültig eingestellt. Die beiden anderen Angeklagten hätten keine Auflagen erhalten. Voraussetzung einer einvernehmlichen Einstellung ist laut Strafprozessordnung, dass Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Gericht zustimmen.

In dem Prozess wegen Störung der Religionsausübung und in einem Fall auch wegen Hausfriedensbruch wurde den Angeklagten unter anderem vorgeworfen, den Gedenkgottesdienst der Garnisonkirchenstiftung am 29. Oktober 2017 lautstark gestört zu haben.

Das Bauprojekt ist vor allem wegen der Geschichte der früheren preußischen Militärkirche unter anderem in der NS-Zeit umstritten, die Garnisonkirche gilt als Ort und Symbol antidemokratischer Kräfte. Hitler hielt dort 1933 bei der Inszenierung der Eröffnung des Reichstags eine Rede.