Gericht: Briten haben nach Brexit kein Kommunalwahlrecht in der EU

Gericht: Briten haben nach Brexit kein Kommunalwahlrecht in der EU

Brüssel, Luxemburg (epd). Britische Staatsangehörige haben wegen des Brexits kein Recht mehr auf Teilnahme an Kommunalwahlen in der EU. EU-Bürger dürfen normalerweise an Kommunalwahlen in einem anderen EU-Staat als ihrem eigenen teilnehmen, sofern sie in dem anderen Land wohnen, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg erklärte. Mit Großbritanniens Austritt hätten seine Bürger das Recht verloren (AZ: C-673/20).

Im konkreten Fall ging es um eine seit 1984 in Frankreich lebende Britin, die aus der Wählerliste für die französischen Kommunalwahlen gestrichen worden war. Wie deutsche oder andere EU-Bürger durfte sie vor dem zum 1. Februar 2020 erfolgten Brexit in ihrem EU-Wohnsitzland bei Wahlen auf Gemeindeebene wählen und für Ämter kandidieren.

Nach dem Brexit wollte die Frau das Recht behalten. Sie machte vor der französischen Justiz insbesondere geltend, dass sie in Großbritannien ebenfalls nicht mehr wählen dürfe, da sie dort über 15 Jahre lang nicht mehr gelebt habe, wie der EuGH erläuterte.

Die Luxemburger Richter fällten ein klares Urteil. Mit dem Brexit hätten die Briten ihren Status als Unionsbürger verloren und damit auch das kommunale Wahlrecht in der EU. „Dabei handelt es sich um eine automatische Folge der souveränen Entscheidung des Vereinigten Königreichs, aus der Union auszutreten“, hieß es in einer Pressemitteilung.