Leipzig (epd). Zwei gegen die Corona-Impfpflicht bei der Bundeswehr klagende Offiziere wollen sich mit keinem der verfügbaren Vakzine impfen lassen. Die Beschwerde vor dem Ersten Wehrdienstsenat am Bundesverwaltungsgericht richte sich gegen alle verfügbaren Impfstoffe, sagte einer der beiden Kläger am Dienstag bei der Verhandlung in Leipzig. Der Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichtes ist in dem Verfahren in erster und letzter Instanz zuständig (Az.: BVerwG 1 WB 2.22, BVerwG 1 WB 5.22)
Der klagende Oberstleutnant lehnt auch die Verwendung sogenannter Totimpfstoffe ab. Auch diese seien nicht ausreichend erforscht, sagte er zur Begründung. Dem Vorsitzenden Richter Richard Häußler zufolge könnten die beiden Kläger die von der Bundeswehr verwendeten Vakzine von Biontech und Moderne meiden, indem sie bei niedergelassenen Ärzten oder in Impfzentren andere Impfstoffe wählten. Der Anfang 2022 zugelassene Totimpfstoff galt zunächst als Alternative für Menschen, die zuvor Corona-Impfungen abgelehnt hatten.
Der zweite Kläger, ebenfalls ein Oberstleutnant, sprach im Zusammenhang mit den Impfstoffen von Biontech und Moderna von „experimentellen Injektionen“. Sein Vertrauen sei wegen der raschen Zulassung der Impfstoffe zerstört. „Ich war mit Corona infiziert, ich sehe keinen Sinn in der Impfung“, sagte der Offizier.
Eine Anwältin der beiden Offiziere äußerte Zweifel daran, dass Corona eine Krankheit sei, an der man schwer erkranken könne und gegen die man sich impfen lassen müsse. Es reiche aus, sich gesund zu halten, in die Sonne zu gehen und sein Immunsystem zu stärken, erklärte die Juristin.
Die beiden Luftwaffenoffiziere klagen seit Anfang Mai vor dem Bundesverwaltungsgericht dagegen, dass die Bundeswehr im November 2021 die Corona-Impfung in die Liste jener Impfungen aufgenommen hat, die für alle aktiven Soldatinnen und Soldaten verpflichtend sind. Sie sehen vor allem ihr Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit verletzt. Neben der Corona-Impfung sind das die Impfungen gegen Tetanus, Hepatitis, FSME, Diphtherie und Keuchhusten.
Bei der Verhandlung am Dienstag betonte der Leiter des Fachbereichs für Impfprävention am Robert Koch-Institut, Ole Wichmann, als Sachverständiger den Nutzen einer Corona-Impfung auch bei den Omikron-Varianten, der das Risiko deutlich übersteige. Die Impfstoffe von Biontech und Moderna böten auch bei den derzeit vorherrschenden Omikron-Varianten einen sehr guten Schutz vor schweren Verläufen und damit nötigen Krankenhausbehandlungen sowie Todesfällen. Nach Angaben des Sachverständigen waren im April von acht Toten sieben ungeimpft und einer nicht vollständig geimpft.
Die Anwälte der Luftwaffenoffiziere vertraten dagegen die Ansicht, dass das Immunsystem der Menschen durch Corona-Impfungen überfordert sei. Das wurde von dem Epidemiologen zurückgewiesen, es gebe keine Hinweise darauf.
Die Anwälte beantragten am Dienstag, die Vorstände aller 17 Kassenärztlichen Vereinigungen in der Bundesrepublik als Zeugen zu laden. Damit solle nachgewiesen werden, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen ihren gesetzlichen Pflichten während der Corona-Pandemie nicht nachgekommen seien, hieß es zur Begründung.