Missbrauch: Papst entlässt ehemaligen Pfarrer aus dem Klerikerstand

Missbrauch: Papst entlässt ehemaligen Pfarrer aus dem Klerikerstand

Osnabrück, Rom (epd). Papst Franziskus hat einen ehemaligen Pfarrer aus dem Bistum Osnabrück wegen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger aus dem Klerikerstand entlassen. Die Glaubenskongregation in Rom habe den heute 88-Jährigen für schuldig befunden, teilte das Bistum am Dienstag mit.

„Es ist gut, dass das seit Jahren laufende kirchenrechtliche Verfahren damit endlich zu einem Abschluss und zu einem klaren Schuldspruch kommt“, sagte Bischof Franz-Josef Bode und ergänzte: „Die Entscheidung ist ein wichtiger Schritt der Aufarbeitung, und ich hoffe, dass es insbesondere den Betroffenen auch eine Hilfe sein kann.“ Damit ist den Angaben zufolge erstmals im Bistum Osnabrück ein Pfarrer wegen Missbrauchs entlassen worden.

Der Ex-Pfarrer soll in den 1960er bis 1990er Jahren in drei Gemeinden im Emsland und in Merzen im nördlichen Landkreis Osnabrück vermutlich in mehr als 30 Fällen Kinder missbraucht haben. Einige seiner Taten hat er zugegeben. Mehrere Betroffene hatten erstmals 2018 entsprechende Vorwürfe erhoben. Zu diesem Zeitpunkt waren die Taten laut Staatsanwaltschaft bereits strafrechtlich verjährt. Daraufhin hatte das Bistum das kirchenrechtliche Verfahren in Rom eingeleitet.

Bischof Bode hatte den Mann bereits 1997 nach entsprechenden Gerüchten in den Ruhestand versetzt. Dieser war danach aber trotz gegenteiliger Auflagen in einer anderen Gemeinde im Landkreis Osnabrück erneut in der Kinder- und Jugendarbeit tätig geworden. Bode hatte 2019 eigene Fehler in diesem Fall eingeräumt.

Mit der aktuellen Entscheidung verliert der Ex-Pfarrer, der weiterhin im Bistum Osnabrück lebt, dauerhaft alle kirchlichen Vollmachten, die ihm aufgrund der Priesterweihe übertragen wurden. Er dürfe weder die Messe zelebrieren oder andere Sakramente spenden, noch irgendeinen Dienst in der Kirche ausüben, hieß es. Zudem verliere er sämtliche Pensionsansprüche. Das Bistum prüfe derzeit gemeinsam mit der Deutschen Rentenversicherung, wie seine künftige Altersversorgung geregelt werde.