Studie: Am Arbeitsplatz werden pflegende Angehörige oft diskriminiert

Studie: Am Arbeitsplatz werden pflegende Angehörige oft diskriminiert

Berlin (epd). Diskriminierung am Arbeitsplatz ist gegenüber pflegenden Angehörigen und Eltern kleiner Kinder stark verbreitet. Das geht aus einer Studie hervor, die auf einer Fachtagung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes mit dem Titel „Eltern und pflegende Angehörige vor Diskriminierung schützen“ am Dienstag in Berlin vorgestellt wurde. Demnach haben sich 41 Prozent der befragten Eltern und 27 Prozent der Pflegepersonen wegen ihrer Fürsorgetätigkeit mindestens einmal von Vorgesetzten, Kolleginnen oder Kollegen diskriminiert gefühlt.

Genannt wurden unter anderem Beispiele für materielle Benachteiligung wie eine unterbliebene Verlängerung oder Entfristung des Arbeitsvertrags bis hin zur Kündigung. Auch soziale Herabwürdigungen kamen demnach regelmäßig vor, etwa dass betriebsinterne Informationen nicht weitergegeben oder Sitzungstermine ohne Rücksicht vereinbart wurden. Einige Befragte sprachen auch von Mobbing.

Während im Zusammenhang mit der Kinderbetreuung mehr Frauen von Diskriminierungserfahrungen berichteten, waren es bei der Elternzeit mehr Männer - vor allem, wenn sie eine längere Elternzeit planten. Unter den pflegenden Angehörigen war die Diskriminierungserfahrung unter Männern und Frauen wiederum etwa auf dem gleichen Niveau. Allerdings gibt es zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf kaum einen gesellschaftlichen Diskurs, in Unternehmen ist es häufig ein Tabuthema, wie es weiter hieß.

Der kommissarische Leiter der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Bernhard Franke, sagte, hinter den Zahlen der Studie stünden viele Menschen, denen „das Leben schwer gemacht wird, weil sie eine Familie gründen möchten, weil sie sich eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf wünschen oder weil sie Verantwortung für anderen übernehmen wollen“. Nach wie vor gelte, wer Fürsorgeverantwortung übernehme, müsse im Job mit Nachteilen rechnen. Deshalb müsse das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG) um den Diskriminierungsgrund familiäre Fürsorgeverantwortung ergänzt werden, forderte er.