Berlin (epd). Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Zulässigkeit der einrichtungsbezogenen Corona-Impfpflicht begrüßt. Der Staat sei verpflichtet, vulnerable Gruppen zu schützen, erklärte Lauterbach am Donnerstag in Berlin. Er dankte den Einrichtungen im Gesundheitswesen und in der Pflege, die die einrichtungsbezogene Impfpflicht umgesetzt haben. „Sie haben großen Anteil daran, dass es in der schweren Omikronwelle nicht noch mehr Todesfälle gegeben hat“, sagte Lauterbach.
Das Bundesverfassungsgericht hatte zuvor Beschwerden gegen die Corona-Impfpflicht in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen zurückgewiesen. Die Vorschrift verletze die Beschwerdeführer nicht in ihrem Persönlichkeitsrecht und im Recht zur freien Berufswahl, entschieden die Richter in Karlsruhe. Soweit die Regelung doch in diese Grundrechte eingreife, sei dies verfassungsrechtlich gerechtfertigt, hieß es (1 BvR 2649/21).
Seit Mitte März müssen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen unter anderem in Krankenhäusern, Arztpraxen, Pflegeheimen oder Behinderteneinrichtungen eine vollständige Corona-Impfung nachweisen. Eine Impfpflicht für weitere Teile der Bevölkerung hatte der Bundestag Anfang April abgelehnt.