Halle (epd). Das Oberlandesgericht Naumburg hat die IS-Rückkehrerin Leonora M. zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren verurteilt. Die Strafe sei jedoch für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt worden, teilte ein Sprecher des Oberlandesgerichts am Mittwoch mit. Die 22 Jahre alte Frau aus Sachsen-Anhalt bleibe daher vorerst auf freiem Fuß. Der Prozess gegen Leonora M. hatte am 25. Januar im Justizzentrum Halle begonnen.
Das Jugendstrafrecht habe Anwendung gefunden, da Leonora M. sich im Jahr 2015 mit 15 Jahren dem sogenannten „Islamischen Staat“ (IS) angeschlossen hatte, sagte der Sprecher. Das Gericht habe es als erwiesen angesehen, dass sie sich an einer Terrororganisation beteiligt und eine Waffe besessen hatte.
In einem anderen Anklagepunkt wurde Leonora M. hingegen freigesprochen. Eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit für die Beihilfe zum Halten einer jesidischen Sklavin wurde die Frau den Angaben zufolge nicht für schuldig befunden. Das Urteil wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit verkündet und ist noch nicht rechtskräftig.