Bad Herrenalb (epd). Evangelische und katholische Seelsorgerinnen und Seelsorger betreuen in Strafvollzugsanstalten auch Gefangene und Bedienstete anderer Religionsgemeinschaften mit. Die rund 110 Teilnehmer der Bundestagung der Evangelischen Konferenz für Gefängnisseelsorge, die am Donnerstag in Bad Herrenalb (Baden-Württemberg) zu Ende ging, diskutierte vor allem, wie sie den Angehörigen anderer Religionsgemeinschaften gerecht werden können. Seelsorgebedarf gebe es vor allem für inhaftierte Muslime, sagte Igor Linder, Vorstandmitglied der Evangelische Konferenz für Gefängnisseelsorge.
Nach Angaben der Justizbehörden gibt es in deutschen Gefängnissen mittlerweile doppelt so viele Muslime wie noch vor zehn Jahren. Als ursächlich für diese Zahlen sehen Politiker den gestiegenen Bevölkerungsanteil von Menschen muslimischen Glaubens in der Gesellschaft. Die christlich-orthodoxe, hinduistisch-buddhistische oder jüdische Religion spiele in den Gefängnissen eine untergeordnete Rolle, hieß es auf der Tagung.
Das Seelsorgegeheimnis gibt es nur im Christentum. Im Bereich der Evangelischen Kirche in Deutschland gilt für Gefängnisseelsorger daher vor Gericht das Zeugnisverweigerungsrecht. In anderen Religionen gebe es diese Art der „geistlichen Begleitung“ nicht, erklärte der stellvertretende Bundesvorsitzende der Konferenz, Adrian Tillmanns. Bundesweit gibt es bisher drei hauptamtliche muslimische Seelsorger im Strafvollzug. Ein Zeugnisverweigerungsrecht vor Gericht wie christliche Pfarrer haben sie nicht. Bisher hätten jedoch der Verfassungsschutz und das bayerische Justizministerium auf entsprechende Nachfragen bei ihm verzichtet, berichtete ein bayerischer muslimischer Seelsorger.