Salzgitter (epd). Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) will die Konzentration des radioaktiven Gases Radon an Arbeitsplätzen ermitteln. Dafür seien mindestens 2.000 Messungen geplant, quotiert nach Branchen und Regionen, teilte die Behörde am Donnerstag in Salzgitter mit. An dem Messprogramm können sich Firmen und Arbeitgeber beteiligen, für die keine gesetzliche Radon-Messpflicht nach dem Strahlenschutzgesetz besteht und die Arbeitsplätze in Keller- oder Erdgeschossen haben.
Radon kommt in ganz Deutschland im Boden vor und kann sich in Gebäuden sammeln. Sind Menschen längere Zeit erhöhten Radon-Mengen ausgesetzt, steigt ihr Risiko, an Lungenkrebs zu erkranken.
Arbeitgeber in sogenannten Radon-Vorsorgegebieten sind bereits seit Anfang 2021 verpflichtet, die Radon-Konzentration an Arbeitsplätzen in Keller- und Erdgeschossen bestimmen zu lassen und bei Werten über dem gesetzlichen Referenzwert Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten zu ergreifen. Die Ergebnisse dieser Radon-Messungen stehen dem Strahlenschutzamt in anonymisierter Form für die Forschung zur Verfügung.
BfS-Präsidentin Inge Paulini rief zur Beteiligung auf. Für die Forschung und für den Gesundheitsschutz der Beschäftigten sei es wichtig, dass viele Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mitmachten.
Pro Betrieb kann die Radon-Konzentration in der Regel an bis zu zwei Arbeitsplätzen bestimmt werden. Dazu werden kleine Messgeräte ausgegeben, die ein Jahr lang an dem Arbeitsplatz bleiben und dann zur Auswertung an das Projektteam zurückgeschickt werden. Die Messergebnisse werden den Arbeitgebern im Anschluss zur Verfügung gestellt.
Paulini wies darauf hin, dass sich aus einer Messung auch Verpflichtungen ergeben könnten: „In den meisten Fällen werden die Messungen Entwarnung geben“, sagte sie. „Liegt ein Messergebnis allerdings über dem gesetzlichen Referenzwert von 300 Becquerel Radon pro Kubikmeter Raumluft, müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber Maßnahmen gegen Radon ergreifen.“