Berlin (epd). Im Zuge der angestrebten Triage-Regelung für den Pandemie-Fall soll ein Behandlungsabbruch zugunsten eines Patienten mit höheren Überlebenschancen ausgeschlossen werden. Das stellte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) am Montag klar, nachdem über die Möglichkeit der sogenannten Ex-post-Triage diskutiert worden war. Dabei würde beispielsweise einem Patienten das Beatmungsgerät entzogen, um einen anderen zu behandeln.
„Ex-post-Triage ist ethisch nicht vertretbar und weder Ärzten, Patienten noch Angehörigen zuzumuten“, erklärte Lauterbach. „Deshalb werden wir es auch nicht erlauben“, versicherte er.
Ein Entwurf für eine Triage-Regelung ist noch in der Ressortabstimmung. Das Bundesverfassungsgericht hatte Ende vergangenen Jahres den Gesetzgeber aufgefordert, eine gesetzliche Regelung für die Zuteilung medizinischer Ressourcen im Falle einer pandemiebedingten Knappheit zu schaffen, die Menschen mit Behinderungen nicht benachteiligt. Umstritten war zuletzt innerhalb der Bundesregierung ein Passus im Entwurf für das Gesetz, das die sogenannte Ex-post-Triage regelt.
Sie ist weit heikler als die Ex-ante-Triage, bei der entschieden werden muss, welcher Patient im Falle pandemiebedingter Knappheit eine Behandlung bekommt und welcher nicht. Selbst diese Form der Patientenauswahl sollte nur unter hohen Auflagen möglich sein, sagte Lauterbach. Ursprüngliche Pläne für das Gesetz sahen vor, dass die Entscheidung für die Zuteilung nur auf Grundlage von Dringlichkeit und Überlebenswahrscheinlichkeit getroffen werden darf und Gründe wie Geschlecht, Alter oder Behinderung keine Rolle spielen dürfen. Sicherstellen soll dies ein Vier-Augen-Prinzip bei den Ärzten.
Pläne zur Regelung der Ex-post-Triage waren zuvor unter anderem bei der Caritas auf Widerspruch gestoßen. Schleichend würde sich damit die Diskussion „von einem Instrument der medizinischen Abwägung in akuten Notfallsituationen zu einer Legitimation von Rationierung medizinischer Leistungen nach Nützlichkeit und Lebenswert“ verändern, erklärte die Präsidentin des katholischen Wohlfahrtverbandes, Eva Maria Welskop-Deffaa.
Ex-ante- und Ex-post-Triage dürften nicht in einem Atemzug genannt werden, betonte sie. Menschen mit einer Behinderung, deren Behandlung bei einer Corona-Erkrankung unter Umständen mehr Zeit und Ressourcen in Anspruch nehme, „könnten lebensbedrohlich betroffen sein, wenn die Ex-post-Triage für zulässig erklärt wird“.