Lauterbach: Behandlungsabbruch bei Triage wird nicht erlaubt

Lauterbach: Behandlungsabbruch bei Triage wird nicht erlaubt

Berlin (epd). Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat in der Debatte um eine Triage-Regelung die Möglichkeit eines Behandlungsabbruchs zugunsten eines Patienten mit höherer Überlebenschance ausgeschlossen. „Ex-post-Triage ist ethisch nicht vertretbar und weder Ärzten, Patienten noch Angehörigen zuzumuten“, erklärte Lauterbach am Montag in Berlin. „Deshalb werden wir es auch nicht erlauben“, versicherte er. Ein Entwurf für eine Triage-Regelung ist noch in der Ressortabstimmung.

Das Bundesverfassungsgericht hatte Ende vergangenen Jahres den Gesetzgeber aufgefordert, eine gesetzliche Regelung für die Zuteilung medizinischer Ressourcen im Falle einer pandemiebedingten Knappheit zu schaffen, die Menschen mit Behinderungen nicht benachteiligt. Umstritten war zuletzt innerhalb der Bundesregierung ein Passus im Entwurf für das Gesetz, das die sogenannte Ex-post-Triage regelt.

Sie bedeutet, dass einem Patienten intensivmedizische Behandlung entzogen wird, um einem anderen zu helfen. Bei der weniger umstrittenen Ex-ante-Triage geht es um die Frage, welcher Patient behandelt wird, wenn nur für einen die entsprechenden Ressourcen vorhanden sind.

Selbst die Triage vor einer Behandlung sollte nur unter hohen Auflagen möglich sein, sagte Lauterbach. Aufgrund des Verfassungsgerichturteils müsse der Graubereich von medizinischen Entscheidungen in der Pandemie ausgeleuchtet werden, sagte er und versprach, dass ein Entwurf in Kürze vorgestellt werden soll. Leitlinien für die Triage legten bislang die medizinischen Fachgesellschaften selbst fest.

Lauterbach betonte zudem, dass Triage-Entscheidungen in der Corona-Pandemie „in Deutschland zwar eine reelle Gefahr, aber nie Alltag“ gewesen seien. Durch Corona-Maßnahmen und Patientenverlegungen sei es gelungen, alle Kranken gut zu versorgen. „Das soll auch in Zukunft so bleiben“, sagte er.