Berlin (epd). Nach Kritik des ukrainischen Botschafters Andrij Melnyk an Auflagen für Gedenkveranstaltungen zum Ende des Zweiten Weltkriegs in Berlin hat der Senat die Regelungen verteidigt. Das Zeigen ukrainischer Flaggen sei auch am 8. und 9. Mai in Berlin möglich, erklärte die Senatsinnenverwaltung am Samstag in Berlin. Nur an 15 ausgewählten Gedenkorten seien an beiden Tagen keine Flaggen und militärischen Symbole erlaubt. Von der Regelung seien zudem Veteranen des Zweiten Weltkrieges sowie Botschafter und ihre Delegationen ausgenommen.
Auch die Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) wies im Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) darauf hin, dass es in der Stadt zum 77. Jahrestag der Befreiung vom Nationalsozialismus kein generelles Flaggen-Verbot gebe.
Melnyk hatte am Freitag unter anderem im Kurznachrichtendienst Twitter kritisiert, die Auflagen seien „eine Ohrfeige an die Ukraine“ und „ein Schlag ins Gesicht des ukrainischen Volkes“ und müssten zurückgenommen werden. Die Polizei hatte zuvor unter anderem das Zeigen ukrainischer und russischer Flaggen an den Gedenkorten verboten.
Die Senatsinnenverwaltung betonte, zentraler Gedanke sei es, das Gedenken an den 8. und 9. Mai 1945 klar von der Situation im Mai 2022 zu trennen. Konfrontationen müssten an den Gedenkorten, an denen russische wie ukrainische Soldaten bestattet seien, verhindert werden. Bei prorussischen Veranstaltungen werde zudem auch außerhalb der Gedenkorte darauf geachtet, dass keine öffentliche Billigung des Angriffskriegs auf die Ukraine stattfinden könne. Über die Regelungen habe die Polizei die Botschaft der Ukraine vorab informiert.