Dresden, Karlsruhe (epd). Das 2020 gesprochene Urteil des Landgerichts Dresden gegen Mitglieder der rechtsextremen „Freien Kameradschaft Dresden (FKD)“ ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) habe die Revisionen von sechs Angehörigen der Gruppe verworfen, teilte das Bundesgericht am Donnerstag in Karlsruhe mit.
Das Landgericht Dresden hatte am 17. Januar 2020 nach einer fast zweieinhalb Jahre laufenden Verhandlung sechs Angeklagte wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und weiterer Delikte zu Haftstrafen von zwei Jahren und zehn Monaten bis zu sechs Jahren verurteilt (3 KLs 373 Js 66/17). Mit ihren Revisionen hatten die Angeklagten laut BGH jeweils die Sachrüge erhoben, fünf von ihnen hatten außerdem das Verfahren beanstandet.
Der Bundesgerichtshof hatte bereits 2018, 2019 und 2020 über Revisionen von anderen Mitgliedern dieser Gruppierung entschieden.