Magdeburg (epd). Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt hat im Zusammenhang mit einer geplanten Demonstration T-Shirts wegen „Billigung eines Angriffskrieges“ verboten. Die Shirts mit dem weißen Aufdruck „mmmhhh Z-itronenlimonade“ sollten am Freitag auf einer Versammlung in Halle getragen werden. Anders als das Verwaltungsgericht Halle bestätigte das Oberverwaltungsgericht laut Mitteilung vom Donnerstag in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren das Verbot der Kleidungsstücke. (OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27. April 2022 - 3 M 45/22)
Die Versammlung war den Angaben zufolge unter dem Motto „Gegen die Diskriminierung von Zitronenlimonade“ angemeldet worden. Bei dem Aufdruck „mmmhhh Z-itronenlimonade“ war demnach der Buchstabe „Z“ überdimensional groß abgedruckt. Nach umfassender Prüfung sahen die Richter den Straftatbestand der Billigung eines Angriffskrieges erfüllt. Damit stelle die Verwendung der T-Shirts eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar.
Aufgrund der optischen Gestaltung des T-Shirt-Aufdrucks sei aus größerer Entfernung allein das deutlich dominierende „Z“ wahrnehmbar, hieß es. Das Gericht habe keinen Zweifel daran, dass eine durchschnittlich informierte Person Kenntnis von der Symbolkraft des großen „Z“ für den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine besitze. Damit bringe der Tragende eines solchen Kleidungsstückes seine persönliche Überzeugung zum Ausdruck, wonach er den Angriffskrieg billige. Außenstehende würden ohne Weiteres einen Bezug zum Russland-Ukraine-Konflikt herstellen.