Karlsruhe (epd). Beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sind 41 Verfahren zu Verfassungsbeschwerden gegen die Corona-Impfpflicht für das Personal in der Pflege und in Krankenhäusern anhängig. Insgesamt seien inzwischen 210 Verfassungsbeschwerden in Karlsruhe eingegangen, teilte der Sprecher des Gerichts dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Mittwoch auf Anfrage mit. In 169 Fällen sei die Verfassungsbeschwerde aber nicht zur Entscheidung angenommen worden.
Die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht gilt seit Mitte März. Seitdem müssen Beschäftigte ihrem Arbeitgeber eine Corona-Impfung oder -Genesung oder eine Kontra-Indikation nachweisen. Die kommunalen Gesundheitsämter können gegen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Sozial- und Gesundheitsbranche ohne diesen Nachweis ein Beschäftigungsverbot aussprechen. Nach dem Scheitern einer allgemeinen Corona-Impfpflicht für Ältere vor knapp zwei Wochen im Bundestag hatten mehrere Verbände im Gesundheitswesen die Impfpflicht für das Personal infrage gestellt, darunter die Deutsche Krankenhausgesellschaft und die Caritas.
Im Februar hatte das Gericht einen Eilantrag von 46 Antragstellern abgelehnt, die Impfpflicht in den Einrichtungen vorläufig auszusetzen. Zwar gebe es wegen formaler Mängel des Gesetzes Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit, die im Hauptsacheverfahren geklärt werden müssten. Der Schutz der vulnerablen Patienten und Pflegebedürftigen vor einer Infektion mit dem Coronavirus wiege aber schwerer als die Angst der Antragsteller vor möglichen Nebenwirkungen einer Impfung, argumentierten die Richter.
Dem Gericht zufolge wurden die Beschwerden von angestellten, selbstständig arbeitenden und verbeamteten Beschäftigten eingereicht. Sie seien überwiegend ungeimpft oder lehnten weitere Impfungen ab, teilte das Gericht mit. Zu den Beschwerdeführern zählten auch Einrichtungsleiter, die weiterhin ungeimpfte Personen beschäftigen wollen.