Augsburg (epd). Nach dem Scheitern der allgemeinen Corona-Impfpflicht will die bayerische Staatsregierung Verstöße gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht nur bedingt bestrafen. „Wir werden in Bayern in Bezug auf Sanktionen großzügig verfahren und prüfen, den bundesrechtlichen Bußgeldrahmen nicht auszuschöpfen, sondern nur deutlich reduziert anzuwenden“, sagte Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek der „Augsburger Allgemeinen“ (Montag). Der Freistaat werde dazu alle Spielräume ausnutzen, die das Gesetz hergebe, erläuterte der Minister.
Seit dem 15. März gilt die einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht in Krankenhäusern und in der Pflege. Damit müssen Beschäftigte ihrem Arbeitgeber eine Corona-Impfung oder -Genesung oder eine Kontra-Indikation nachweisen. Die kommunalen Gesundheitsämter können gegen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Sozial- und Gesundheitsbranche ohne diesen Nachweis ein Beschäftigungsverbot aussprechen. Sie verlieren damit ihren Gehaltsanspruch.
Holetschek sagte, eine strenge Umsetzung der sogenannten Pflege-Impfpflicht für Mitarbeitende im Gesundheits- und Sozialbereich wäre „denjenigen gegenüber unfair, die seit zwei Jahren an vorderster Front gegen die Pandemie kämpfen.“
Holetschek glaubt unterdessen noch an eine Chance für die allgemeine Impfpflicht: „Die Mehrheit der Bevölkerung und auch die Mehrheit im Bundestag sind ja dafür.“ Wenn nun jedoch nicht mehr an einer Umsetzung der allgemeinen Impfpflicht gearbeitet werde, müsse auch die einrichtungsbezogene Impfpflicht auf den Prüfstand: „Sie war ja immer nur als erster Schritt gedacht“, sagte Holetschek.
Am Donnerstag war im Bundestag die Corona-Impfpflicht ab 60 Jahren gescheitert. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), der vehement für die Pflicht eingetreten war, hatte erkennen lassen, eventuell noch einmal einen Versuch zu unternehmen, um einen Kompromiss zu finden. Am Abend hatte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) dies quasi ausgeschlossen.