UN setzen Mitgliedschaft Russlands im Menschenrechtsrat aus

UN setzen Mitgliedschaft Russlands im Menschenrechtsrat aus

Genf, New York (epd). Die Vereinten Nationen haben Russlands Mitgliedschaft im Menschenrechtsrat ausgesetzt. Angesichts der Berichte über russische Kriegsverbrechen in der Ukraine stimmten am Donnerstag in New York 93 Länder in der UN-Vollversammlung für eine Suspendierung, 24 Länder votierten dagegen. Gleichzeitig enthielten sich 58 Staaten der Stimme.

Die USA waren treibende Kraft hinter der Suspendierung und argumentierten, dass Russland durch die Grausamkeiten in seinem Angriffskrieg gegen die Ukraine kein Mitglied im obersten UN-Gremium zum Schutz und der Förderung der Menschenrechte sein dürfe.

Russland hatte bis zuletzt versucht, eine Niederlage zu verhindern. Die Vollversammlung hatte seit Beginn der Aggression gegen die Ukraine am 24. Februar schon zwei Mal Russland in Resolutionen angeprangert.

Der Menschenrechtsrat hatte Anfang März die Einsetzung einer unabhängigen internationalen Untersuchungskommission für die Ukraine beschlossen. Die Ermittler sollen für die Dauer von zunächst einem Jahr Beweise für Menschenrechtsverletzungen und Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht sammeln, analysieren und dokumentieren.

Die Ergebnisse sollen dem Menschenrechtsrat präsentiert und bei möglichen Strafverfahren genutzt werden. Der Beschuss von reinen Wohngebieten, für den die russischen Streitkräfte in der Ukraine verantwortlich gemacht werden, gehört zu den Kriegsverbrechen.

Der Menschenrechtsrat der UN kann selbst keine Sanktionen verhängen. Seit seiner Gründung 2006 hat das Gremium jedoch mehrere Ermittlungskommissionen eingesetzt, etwa für den Konflikt in Syrien. Deutschland gehört dem Rat mit Sitz in Genf turnusmäßig an.