FDP-Politiker Thomae fordert bessere Erfassung von Flüchtlingen

FDP-Politiker Thomae fordert bessere Erfassung von Flüchtlingen

Berlin (epd). Der FDP-Bundestagsabgeordnete Stephan Thomae hat als Voraussetzung für eine gelingende Arbeitsmarktintegration von Ukraine-Flüchtlingen eine bessere Registrierung der Vertriebenen gefordert. „Damit Bund und Länder die hohe Zahl ankommender Flüchtlinge bewältigen und die Menschen gezielt unterstützen können, braucht es eine möglichst lückenlose Registrierung“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion dem Evangelischen Pressedienst (epd) in Berlin. „Das sollte idealerweise bereits auf dem Weg nach Deutschland, spätestens bei der Ankunft geschehen“, ergänzte Thomae.

Der Innen-Experte forderte eine bessere Koordinierung sowohl innerhalb Deutschlands als auch mit europäischen und internationalen Partnern. „Denn nur registrierte Flüchtlinge erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Anspruch auf Kinderbetreuung und einen vereinfachten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt“, erklärte Thomae. Damit die Integration in den Arbeitsmarkt schnell gelinge, müssten zudem bürokratische Hürden abgebaut werden, etwa bei der Anerkennung von Abschlüssen, sagte er.

Am Mittwochnachmittag will sich Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) mit Vertretern von Arbeitgeber- und Sozialverbänden sowie Gewerkschaften über die Integration von Ukraine-Flüchtlingen in den deutschen Arbeitsmarkt austauschen. Laut Ministerium soll es unter anderem um Sprachkurse und die Anerkennung von Berufsabschlüssen gehen.

Seit Beginn des russischen Angriffs auf die Ukraine sind nach Angaben der Bundespolizei rund 280.000 Menschen aus der Ukraine nach Deutschland geflohen. Die tatsächliche Zahl könnte aber höher liegen, da die Vertriebenen derzeit nicht lückenlos registriert werden, weil es an der Grenze zu Polen keine Kontrollen gibt. Ukrainer und Ukrainerinnen mit biometrischem Pass dürfen zudem ohne Visum einreisen und sich für 90 Tage frei innerhalb der EU bewegen. Sie müssen sich erst registrieren, wenn diese Zeit abgelaufen ist oder wenn sie staatliche Leistungen beantragen.